Tauchen im Rhein

"Der Rhein überrascht bei jedem Tauchgang."

Der Rhein zwischen Eschenz und Stein am Rhein bietet einen abwechslungsreichen Drift-Tauchgang in einer wunderschönen Flusslandschaft. Vom Hafen Eschenz bis zur Schifflände in Stein am Rhein lässt man sich entspannt mit der Strömung treiben und entdeckt dabei eine faszinierende Unterwasserwelt.

Der Untergrund aus Kies, Sand und Steinen wird von dichten Wasserpflanzen gesäumt, zwischen denen sich Barsche, Hechte, Welse und mit etwas Glück sogar Forellen beobachten lassen. Die Tiefe variiert zwischen etwa zwei und 14 Metern und sorgt für ein vielseitiges Taucherlebnis. Durch wechselnde Strömungen, Lichtstimmungen und Sichtweiten ist jeder Tauchgang einzigartig.

Besonders eindrucksvoll ist das ruhige Dahingleiten durch das klare Wasser, vorbei an naturbelassenen Uferabschnitten bis hin zur historischen Kulisse von Stein am Rhein – ein Tauchplatz, der Natur, Abenteuer und Entspannung perfekt miteinander verbindet.

Je nach aktueller Wasser- beziehungsweise Abflussmenge (m³/s) nutzen wir zwei unterschiedliche Einstiegspunkte, um eine sichere und angenehme Durchführung zu gewährleisten. Bei niedrigem Wasserstand erfolgt der Einstieg beim Pontonier-Depotsteg in Stein am Rhein. Bei höherem Wasserstand weichen wir auf den Hafen Eschenz aus, da dort die Bedingungen besser geeignet und sicherer sind.

Tauche mit uns in die faszinierende Strömungswelt des Hochrheins ein! Für Rhein-Tauchgänge benötigst du ein Drift-Brevet beziehungsweise in der kalten Jahreszeit das Night-&-Drift-Brevet. In unserem Strömungstauchkurs lernst du, Strömungen sicher zu lesen, richtig einzuschätzen und souverän damit umzugehen.

Bereits brevetierte Strömungstaucher begleiten wir gerne auf geführten Rhein-Tauchgängen. Einmal pro Monat findet im Rahmen unseres Donnerstagtauchens ein Strömungstauchgang statt. Clubmitglieder tauchen kostenlos mit und können einmalig auch ohne Brevet an einem Schnuppertauchgang teilnehmen.

Für den Rheinabschnitt von Eschenz bis Schaffhausen besteht ein Tauchverbot (Art. 11.04 Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot). Der TC-Rhiendive.ch verfügt jedoch über eine Ausnahmebewilligung, sodass unter bestimmten Voraussetzungen Tauchgänge im Rhein durchgeführt werden können.

Artikel 11.04 Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot

  1. Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von
    Fahrgastschiffen benutzt werden, und die Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für andere Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
  2. Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
  3. Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran anzuhängen.
  4. Das Herunterspringen von Brücken in das Fahrwasser ist bei Annäherung von Fahrzeugen verboten.
  5. Beim Schwimmen ohne Begleitfahrzeug ausserhalb der Uferzone (Art. 6.11 Abs. 1) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
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